Wie kommt man zur Frühförderung?
Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch um die Ist-Situation, den Bedarf der Familie zu erheben.
Es folgt die Antragstellung bei der BH Leibnitz und bei positivem Bescheid beginnt die gemeinsame Planung der individuellen Einzelfördermaßnahmen. Nach Wunsch und Möglichkeit können auch Fördermaßnahmen in der Gruppe angeboten werden.
IFF beinhaltet auch regelmäßige Reflexion mit den Eltern, wie die Förderung des Kindes auch zu Hause umgesetzt werden kann.
Die Vernetzung von interdisziplinären Diensten (Kindergarten, Schule, Logopädie usw.) ist ein wichtiger Teil von IFF um eine Optimierung der Förderung des Kindes und eine Entlastung der Familie im Sinne einer Ganzheitlichkeit zu erreichen.
Antrag der Behindertenhilfe
Stellen Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Hilfeleistung nach dem steiermärkischen Behindertengesetz.
Die Kosten werden oft zur Gänze vom Land Steiermark übernommen!
Der Verein LIFFT berät Sie gerne vor und bei der Antragstellung!